Google Analytics 4 DSGVO: Was Nutzerinnen und Nutzer beachten müssen.

Google Analytics 4 DSGVO

Fragen Sie sich: Ist Google Analytics 4 DSGVO konform?, dann sind Sie hier genau richtig. Google Analytics 4 und DSGVO – ein heißes Thema für alle, die Website-Tracking rechtssicher gestalten wollen. Hier gibt’s Antworten, Klartext und eine Anleitung, die wirklich weiterhilft.

Die Bedeutung Google Analytics 4 DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union legt strenge Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten fest. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, braucht klare Regeln. Und die gelten natürlich auch für das Tracking mit Google Analytics 4. Ohne Einwilligung der Nutzer geht gar nichts – vor allem bei sensiblen Infos wie IP-Adressen.

Auch bei Cookies gilt: Sie müssen DSGVO-konform sein, nur mit Zustimmung, nur für den angegebenen Zweck. Wer hier schlampt, riskiert mehr als nur ein paar mahnende Worte – hohe Bußgelder inklusive. Deshalb: Datenschutz ist kein Nice-to-have, sondern Pflichtprogramm.

Ist Google Analytics 4 in Deutschland erlaubt?

Ja, Google Analytics ist in Deutschland erlaubt. Allerdings müssen Unternehmen bestimmte Datenschutzrichtlinien einhalten, um den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen. Dazu gehören beispielsweise die anonymisierte Sammlung von IP-Adressen und die Aufklärung der Nutzer über die Datenerhebung durch Cookies.

Was Sie für die DSGVO-konforme Nutzung von GA4 beachten müssen:

  • Klare Info: Nutzer müssen über Verwendung von Cookies und Speicherung von personenbezogenen Daten informiert werden
  • Einwilligung first: Man braucht die Einwilligung (Consent) der Nutzer für das Tracking mit GA4
  • Auch die Datenverarbeitung durch Google Analytics 4 muss DSGVO-konform sein
  • Die gespeicherten Daten dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden
  • Datenschutzeinstellungen müssen so konfiguriert sein, dass die Daten der Nutzer geschützt werden
  • Es muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abgeschlossen werden, um rechtliche Anforderungen der DSGVO zu erfüllen

Tipp: Googles offizieller Leitfaden zu Datenschutz und Datenkontrolle hilft bei der Umsetzung.

Anleitung: Google Analytics 4 DSGVO-konform einbinden.

Fragen Sie sich „Wie kann ich GA4 im Einklang mit der DSGVO verwenden?“ – Um die DSGVO-Anforderungen zu erfüllen, ist es wichtig, dass die Einwilligung der Nutzer für die Verwendung von Cookies eingeholt wird. Was Sie hierbei genau beachten sollten, haben wir Ihnen in 4 Schritten zusammengefasst.

Schritt 1: Datenschutzerklärung aktualisieren

Startklar für DSGVO? Dann geht’s los mit dem A und O: Ihrer Datenschutzerklärung. Ergänzen Sie GA4-spezifische Infos – was wird erfasst, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wichtig: Weisen Sie transparent darauf hin, wie Nutzer:innen ihre Einwilligung geben – und auch wieder entziehen – können. Je klarer formuliert, desto rechtssicherer. Und desto vertrauenswürdiger Ihre Website.

Um die DSGVO-Anforderungen mit Google Analytics 4 zu erfüllen, ist es wichtig, einen Cookie-Hinweis auf der Website zu implementieren. Dieser Hinweis informiert die Nutzer darüber, dass Cookies für die Datenerfassung verwendet werden und bittet um deren Einwilligung. Mit Hilfe von Plugins oder Tools kann dieser Cookie-Hinweis einfach und rechtssicher eingebunden werden. Beliebte Tools sind hier: Cookiebot oder Borlabs Cookie.

Schritt 3: Opt-Out-Möglichkeiten geben

Zudem sollten klare Opt-Out-Möglichkeiten angeboten werden, damit Nutzer die Verwendung von Cookies durch Google Analytics 4 deaktivieren können. Diese Einstellungen sollten leicht zugänglich und einfach zu ändern sein, um den gesetzlichen Anforderungen der europäischen Datenschutzbehörde gerecht zu werden und das Vertrauen der Nutzer zu wahren.

Schritt 4: Anonymisierung von IP-Adressen

GA4 denkt mit – zumindest, wenn Sie die IP-Anonymisierung aktivieren. Dabei wird die IP-Adresse noch vor der Verarbeitung gekürzt und verliert so ihren Personenbezug. Ein kleiner Klick mit großer Wirkung: Denn damit erfüllen Sie einen zentralen DSGVO-Punkt und zeigen, dass Sie den Schutz der Nutzerdaten ernst nehmen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung Google Analytics 4 DSGVO konform einrichten:

  • Google Analytics 4 öffnen: Melden Sie sich in Ihrem Google Analytics-Konto an und wählen Sie die entsprechende GA4-Property aus.
  • Admin-Bereich aufrufen: Klicken Sie unten links auf das Zahnrad-Symbol, um den Admin-Bereich zu öffnen.
  • Datenstrom auswählen: Unter der Spalte „Property“ wählen Sie „Datenströme“ (Data Streams) und klicken auf den Web-Datenstrom, für den die IP-Adressen-Anonymisierung aktiviert werden soll.
  • Einstellungen aufrufen: In den Details des Web-Datenstroms finden Sie die „Erweiterten Einstellungen zur Messung“. Klicken Sie darauf.
  • IP-Anonymisierung aktivieren: Stellen Sie sicher, dass „IP-Anonymisierung“ (IP Anonymization) aktiviert ist. In GA4 ist diese Funktion in der Regel standardmäßig aktiviert.
  • Änderungen speichern: Speichern Sie die Einstellungen, um die IP-Anonymisierung zu bestätigen.

Schritt 5: Datenauftragsverarbeitungsvertrag mit Google abschließen

Tracking mit GA4? Dann gehört der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt, ganz oben auf die To-do-Liste. Darin wird geregelt, wer was mit den Daten tun darf – und wer dafür gerade steht.

Mit diesem Vertrag sichern Sie sich rechtlich ab und zeigen den Datenschutzbehörden: Wir machen’s richtig. Empfehlung? Unbedingt abschließen – am besten noch vor dem ersten Klick im Analytics-Dashboard. Wir empfehlen, diesen Vertrag zu unterzeichnen, um die datenschutzrechtliche Einhaltung zu gewährleisten.

Fazit: Google Analytics 4 meistern

Wir hoffen, dass Sie in diesem Artikel einen kurzen Eindruck gewinnen, wie Sie Google Analytics 4 DSGVO konform einsetzen können. 

Google Analytics 4 ist bei korrekter Umsetzung mit der DSGVO vereinbar. Wichtig sind eine gültige Einwilligung der Nutzer, die Anonymisierung der IP-Adressen und ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google. Wer regelmäßig prüft, ob alle Anforderungen erfüllt sind, sorgt für rechtssichere Webanalyse und schafft Vertrauen bei den Besuchern.

Durch die Implementierung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen können Unternehmen ihre Daten und Netzwerke effektiv vor Angriffen schützen und potenzielle Risiken minimieren. Unsere Experten für IT-Sicherheit helfen Ihnen, die für Sie passenden Optionen zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute: +49 40 533071-0
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