Betrieblicher Datenschutz – Ärgernis oder Chance?

Datenschutz – ein wachsendes Problem

Sie als Bürger in Deutschland haben ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. Sie müssen selbst entscheiden, wer welche persönlichen Daten von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommt und für welche Zwecke. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll genau dieses Recht schützen. Doch Spam-Mails, unerwünschte Post-Mailings oder Anrufe von Versicherern zeigen, wie stiefmütterlich das Thema Datenschutz tatsächlich behandelt wird.
Und das nicht nur im Kleinen: 2004 stimmte die Bundesregierung dem Abkommen der USA zur Fluggastdatenweitergabe zu. Dieses Abkommen ermächtigte die USA, von jedem EU-Fluggast 34 persönliche Daten über dreieinhalb Jahre lang zu speichern. Der EU-Gerichtshof hat dieses Abkommen jetzt als  Verstoß gegen EU-Recht gewertet, da dafür eine gesetzliche Grundlage fehle. (s. heise.de vom 30.5.06) 

Ein anderes Beispiel ist die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Danach sollen Telekommunikationsanbieter in der EU künftig sechs bis 24 Monate lang Verbindungs- und Standortdaten von Telefonaten, SMS, E-Mails, VoIP oder Internet-Nutzungen speichern. (Quelle: heise.de) Im Verdachtsfall sollen die Daten helfen, Verdächtige ausfindig zu machen bzw. Profile über diese zu erstellen. Laut Datenschützer ist dies ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. 
Angesichts dieser aktuellen Situation wird klar, wie wichtig die Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes ist, um ein weiteres Ausarten des Missbrauchs von Daten zu unterbinden. 

Papierkrieg vs. Imagepflege

Ihre Firma, sowie viele andere Betriebe stehen in der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Einhaltung der Vorschriften. Sie denken hier sicher, dies wäre nur ein weiteres bürokratisches Instrument, um Ihnen und ihrem Unternehmen das Leben zu erschweren. Dabei lohnt es sich, die Verpflichtung zum Datenschutz auch von einer anderen Seite aus zu betrachten. Als sinnvolles Instrument zur unternehmerischen Selbstkontrolle bringt der Datenschutz eine Reihe von Vorteilen mit sich, die wir Ihnen hier gerne aufzeigen möchten:

  • Imageaufbau:
    Wenn Sie sich in Zeiten des allgemeinen Datenklaus bewusst und öffentlich zum Datenschutz bekennen, sichern Sie sich das langfristige Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern.
  • Optimierung der Arbeitsabläufe:
    Um künftig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wahren, nimmt der Datenschutzbeauftragte die täglichen Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen unter die Lupe. Eine gute Gelegenheit, eingefahrene und verstaubte Arbeitsschritte, Abstimmungswege, Verarbeitungsformen und Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen zu modernisieren und zu vereinfachen. Häufig sind damit sogar langfristige Kostenersparnisse verbunden.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter:
    Durch die Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz, wird Ihr einzelner Mitarbeiter eine gewisse Offenheit für das Thema aufbauen und an seinen eigenen Arbeitsplatz und seine eigene Umgebung weitergeben.
  • Aufbau eines Daten-(Sicherheits-) Managements:
    In vielen Fällen wirkt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Startschuss für die Einführung eines schon lange überfälligen sinnvollen Daten-Managements, um eine effektive Organisation Ihrer Datenverarbeitung zu gewährleisten. Zugleich kann dadurch der Schutz Ihres Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse noch besser gewährleistet werden.
  • Schutz vor Imageverlust:
    Die vorschriftsmäßige Beachtung der Datenschutzbestimmungen schützt Ihr Unternehmen auch vor Einreichungen bei der Aufsichtsbehörde, etwa durch ausgeschiedene Mitarbeiter, Mitbewerber oder Kunden. So können zum einen Folgekosten und zum anderen ein möglicher Imageverlust mit hohen wirtschaftlichen Folgen verhindert werden.

Nutzen Sie die Vorteile des Datenschutz – wir kümmern uns um den Rest

Sie müssen laut Bundesdatenschutzgesetz einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen? Sie wollen freiwillig aktiv den Datenschutz unterstützen, scheuen jedoch die bürokratischen Hürden?

Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der sich um alles kümmert, was mit der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen zu tun hat. Zudem steht er als unabhängiger Berater Geschäftsführung und Mitarbeitern in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes zur Verfügung; damit Sie die Vorteile des aktiven Datenschutzes nutzen können, ohne sich um das Drumherum kümmern  zu müssen. 

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