Abmahnwelle wegen der Nutzung von Google-Schriftarten auf Websites

Google Fonts

Kurzüberblick

Aktuell werden Website-Betreiber kostenpflichtig abgemahnt wegen der direkten Nutzung von Google-Schriftarten (Fonts) von den Google-Servern. Damit wird den Opfern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche gezogen. Prüfen Sie mit einem der extra aufgrund dieser Abmahnwelle entwickelten Google Fonts Scanner, ob Sie Google Fonts direkt von Google (gefährlich!) oder von ihrem eigenen Server (unkritisch) eingebunden haben. Versuchen Sie im Falle der direkten Einbindung von Google auf eine lokale Einbindung umzustellen.

Hintergrund

Google Fonts sind en vogue: modern, angesagt, technisch einfach und sinnvoll. Daher verwenden Web-Designer diese gerne für die Gestaltung von Websites. Google stellt diese Schriften kostenlos auf seinen Servern zum Download und zur direkten Einbindung in Websites zur Verfügung. Eine Website, welche diese Fonts benutzt, teilt dem Browser des Besuchers einfach nur mit, dass er die nötigen Schriften direkt von Google laden soll.

Der Vorteil – das spart Aufwand und Datenvolumen vom eigenen Server. Außerdem haben, wenn viele Websites auf diese Fonts verweisen, die Browser diese Schriften meist bereits heruntergeladen und im lokalen Zwischenspeicher, so dass diese gar nicht erneut heruntergeladen werden müssen. Technisch die ideale Lösung.

Der Nachteil – dabei wird die IP-Adresse des Besuchers der Webseite den Google Servern bekannt, da deren Browser diese ja direkt kontaktiert, um die Schriftarten herunterzuladen. Und dies ist gemäß aktueller Auslegung der DSGVO durch Gerichte ein Datenschutzverstoß, da eine IP-Adresse als personenbezogenes Datum gilt und ein Besucher darüber im Internet identifizierbar ist.

Einschätzung der Lage

Wie sinnhaft diese Auslegung des LG München für den reinen Download von Fonts ist, den man sozusagen genau wie ein gefühltes weiteres Drittel der Weltbevölkerung laufend vornimmt, darüber kann man trefflich streiten – allerdings hilft einem die Frage nach der Sinnhaftigkeit vor Gericht leider wenig.

Anmerkung: Die folgende unverbindliche Einschätzung ist unsere aktuelle Meinung, keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht!

Rein rechtlich gesehen sind diese Abmahnungen also nach aktuellem Stand vermutlich begründet. Inwieweit der in den Abmahnungen geforderte Schadensersatz berechtigt ist, scheint aktuell zumindest strittig. Er liegt natürlich absichtlich unter dem Betrag, den es kosten würde, einen Fachanwalt auch nur um Rat zu fragen, so dass es meist die billigste Lösung ist, die Abmahnung zu bezahlen.

Eine aus unserer Sicht brauchbare Quelle für weitere Informationen – von Juristen – hierzu ist z.B.:

Abmahnungen wegen Google Fonts. So handeln Sie richtig! (e-recht24.de)

Maßnahmen

Auf jeden Fall sollten Sie aber folgendes tun:

  • Prüfen Sie, ob Sie potentiell von der Abmahngefahr betroffen sind, in dem Sie ermitteln, ob von Ihrer Website zum Font-Download auf Google verwiesen wird, z.B. mit diesem Scanner: https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/
  • Sind Sie betroffen, stellen Sie den Grund für eine mögliche Abmahnungen schnellstmöglich ab und Ihre Website auf lokal von Ihrem Server eingebundene Fonts um. Haben Sie Ihre Website extern erstellen lassen, kontaktieren Sie Ihren Web-Entwickler bzw. die Agentur und erteilen Sie einen entsprechenden Auftrag, dies schnellstmöglich zu tun.
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