Sie stehen vor einer größeren Transaktion und benötigen den Geldwert einer IT-Anlage, einer Anwendung oder eines Datenbestandes?
Unser EDV Sachverständiger ermittelt den betreffenden Wert im Rahmen eines Wertgutachtens, zum Beispiel im Rahmen von Insolvenzen, vor Kauf- oder Verkaufsentscheidungen oder auch bei Unternehmensreorganisationen.
Teilweise sind Wertgutachten sogar vorgeschrieben, zum Beispiel im Zusammenhang von Börsenprospekten.
Ein Wertgutachten kann je nach Bedarf unterschiedliche Werte ermitteln:
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Seit 1. September 2010 neue Geschäftsräume in der Holstenstraße in Hamburg-Altona