Welche Aufgaben und Rechte hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist als Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle zu verstehen. Seine Aufgabe ist es, Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinzuwirken.
Zu den Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gehören:
- Die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Bsp: Erstellung eines Verfahrensverzeicbnisses zur Dokumentation von Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Die Einweisung der in der Datenverarbeitung tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes im Rahmen von Schulungen sowie die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis
- Die Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes erforderlich sind
- Durchführung von Vorabkontrollen inkl. der schriftlicher Dokumentation des Ergebnisses.
- Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten sicherzustellen.
- Die Beratung der Unternehmensleitung sowie einzelner Fachabteilungen in Fragen des Datenschutzes (u.a. Gestaltung von datenschutzgerechten Verträgen und Formularen).
- Die Vertretung des Unternehmens in Fragen des Datenschutzes z.B. gegenüber den Aufsichtsbehörden.
- Die Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen inkl. der Kontrolle auf Einhaltung.
Wichtig: Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung, da der betriebliche Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Befugnisse lediglich "hinwirken" und "überwachen" kann, aber nicht "anordnen", "durchsetzen" oder ähnliches.
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