Betrieblicher Datenschutz

Am 23.05.2004 lief die Übergangsfrist des bereits im Jahre 2001 in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die sogenannten "nicht-öffentlichen Stellen", also die privatwirtschaftlichen Unternehmen, aus. Die geänderten Bestimmungen im Bereich  Datenschutz besitzen weitreichende Bedeutung für praktisch jedes Unternehmen, auch wenn dieses in der Öffentlichkeit bisher wenig Beachtung fand.

Es ist daher notwendig abzuklären, inwieweit Ihr Unternehmen betroffen ist, und welche Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich oder sinnvoll sind. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit zu einer Analyse des Datenschutzniveaus, damit Sie genau wissen, was Sie in Ihrem Unternehmen an Datenschutzmaßnahmen durchführen müssen, um die verpflichtenden Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

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